Training

Aktuelles:

Es wird ab dem 25.01.22 wird wieder ein Training für alle Gruppen angeboten.

Hierzu ist für die Trainer und Trainierenden die  3G-Regel einzuhalten (aktueller Status vom 23.02.22; Warnstufe). Wir bitten um Einhaltung und Ihr/Euer Verständnis.

 

Zur Info die bisherige Corona-Verordnung (war gültig bis zum 02. November 2020) und das Hygienekonzept unseres Vereins:

Toiletten: Die vorhandenen Toiletten in den Sporthallen werden in Vereinssport und Schulsport Nutzung geteilt. Von den Vereinen dürfen nur die für den Vereinssport ausgewiesenen Toiletten genutzt werden.

Umkleiden: Auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist wenn möglich zu verzichten. Ist dies nicht möglich, sind von den Nutzern sämtliche Kontaktflächen zu reinigen. Dies sind Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Oberflächen, insbesondere Sitzbänke, Duscharmaturen.

Hallen: In der Halle sind durch die Nutzer die Kontaktflächen zu reinigen. Hierzu zählen Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, alle genutzten Gegenstände sowie ggf. Elemente der Hallensteuerung. Der Hallenboden ist nicht separat zu reinigen.

Das das Hygienekonzept unseres Vereins ist hierzu ebenfalls  einzuhalten:

Die allgemeinen Hygieneanforderungen und die geltenden Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten.
1. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
• nach dem Toilettengang
• bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
2. Regelmäßige Desinfektion vor und nach jedem Training
Sportgeräte (Kleingeräte, Matten etc. o Ablageflächen)
• die Sportstätte ist regelmäßig zu lüften
3. Toiletten
• Toiletten sind während der Nutzungszeiten der Anlage geöffnet und werden täglich
von der Stadt Mosbach gereinigt und desinfiziert.
• Es ist von den Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass sich während der
Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
• Seife und Papierhandtücher werden ausreichend von der Stadt Mosbach
bereitgestellt.
4. Umkleiden und Duschräume
• Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist mit einem Mindestabstand
von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern möglich. Der Aufenthalt in
Duschen und Umkleiden ist von den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich auf das
unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
5. Laufwege
• Das Betreten und Verlassen der Sportstätte geschieht über einen Eingang, da eine
ausreichende Breite vorhanden ist.
6. Gruppenwechsel – Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:
• ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
• der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht
gemeinsam, sondern mit Abstand die Sportstätte betreten.
• sollte die Sportstätte noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die
Abstandsregel zu achten.
• bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
• die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
• auf zügiges Verlassen der Sportstätte hinweisen.
• die folgende Trainingsgruppe darf die Sportstätte erst betreten, wenn die
vorhergehende Trainingsgruppe die Sportstätte vollständig verlassen hat.
• gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im
Vorfeld oder Nachgang des Trainings in der Sportstätte sind untersagt. Im
öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
• Die Zeit des Gruppenwechsels wird, wenn für das Training notwendig, zum
Desinfizieren der Geräte genutzt.                                                                                                                               7. Abstand halten                                                                                                                            
• Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) sollte von allen
Teilnehmer*innen immer eingehalten werden, sowohl beim Betreten als auch
Verlassen der Sportstätte.
• In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
8. Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Trainer*innen und Teilnehmer*innen
verantwortlich.
9. Gruppengröße/-wechsel
• Es kann in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainiert werden.
• Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten wird ein Abstand von
mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten. Pro
Teilnehmer sind demzufolge grundsätzlich 10 qm Trainingsfläche zu kalkulieren.
Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-,
Spiel- und Übungssituationen. Hier gilt die Abstandsregelung zeitweise nicht.
• Eine wechselnde Zusammensetzung der Gruppen ist zu vermeiden.
10. Personenkreis
• Im Trainingsbetrieb sollten ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie
die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).
• Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am
Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und
Teilnehmende).
• Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
11. Anwesenheitslisten
• In jeder Trainingsstunde ist die Teilnehmerliste durch den/die Übungsleiter*in auf
Anwesenheit zu überprüfen. Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zu
Trainingsdatum, Trainingsort, ÜL-Name und TN-Name jeweils mit Anschrift oder
Telefon, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r
Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
• Die ausgefüllten Listen werden vom Mosbacher Karateverein e.V. für die Dauer von
vier Wochen verwahrt, um diese im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu
können. Danach werden sie vernichtet. Die Bestimmungen des Datenschutzes
werden zu jeder Zeit eingehalten.
• Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.
12. Gesundheitsprüfung
• Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls
ist eine Teilnahme nicht möglich. Symptome sind bspw. Fieber, trockener Husten,
Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung,
Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Verfärbung an
Fingern oder Zehen oder Hautausschlag.
• Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14
Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit dem Bescheid vom Gesundheitsamt wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen. 

Die Regelungen sind temporär und können sich jederzeit auf Grundlage der jeweils gültigen Corona-Verordnung ändern.

 

Trainingszeiten:

Dienstag

> 18.15 bis 20.00 Uhr (Jugendliche und Erwachsene).

Donnerstag

> 17.00 bis 18.00 Uhr (Kinder ab 4 Jahren).

> 18.00 bis 19.15 Uhr (Jugendliche).

> 19.15 bis 21.00 Uhr (Erwachsene).

 

Trainingsort:

Sporthalle beim Hallenbad Mosbach

Adresse

Jean-de-la-Fontaine-Straße 10, 74821 Mosbach.

 

Trainer:

Sensei Tokio Funasako (9. Dan) – Donnerstag Training.

Gerhard Bamberger (1. Dan) – Dienstag Training.

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